Verfassungsgericht prüft Verbot von Corona-Protesten in Stuttgart

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem Verbot zweier Demonstrationen gegen
die Corona-Politik in Stuttgart haben die Veranstalter das
Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Es seien entsprechende
Eilanträge eingegangen, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher
des Gerichts am Samstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim
hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt. Es
geht dabei um zwei Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem
Marienplatz in Stuttgart.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag
verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis
zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand
unterwegs waren. Die Polizei hat sich unabhängig vom Ausgang der
Verfahren auf einen größeren Einsatz in der Stadt eingestellt.