OVG bestätigt: Möbelhaus im Kreis Segeberg bleibt geschlossen

Schleswig (dpa/lno) - Die coronabedingte Schließung eines Möbelhauses
im Kreis Segeberg ist mit dem Gesetz vereinbar und bleibt deshalb
bestehen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat
damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, wie das
Gericht am späten Freitagabend mitteilte. Die Schließung verstoße
nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Ein
in Bad Segeberg ansässiges Möbelhaus hatte gegen die entsprechende
Anordnung des Kreises mit der Begründung geklagt, dadurch würden
Baumärkte gegenüber Möbelhäusern bevorzugt.

Das Gericht wies das Argument nun ebenfalls zurück. Zwar seien das
Warensortiment des Möbelhauses und der Bau- und Gartenbaumärkte in
Teilen deckungsgleich. Die Anschaffung von Möbeln gehöre jedoch nicht
zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung und darin liege

ein wesentlicher Unterschied zum privilegierten großflächigen
Einzelhandel. Zudem habe das Möbelhaus eine überregionale große
Anziehungskraft, wodurch viele Menschen und damit potenzielle Träger
des Coronavirus miteinander in Kontakt kommen könnten. Der Beschluss
ist unanfechtbar (Az. 3 MB 13/21, Vorinstanz: 1 B 41/21).

Der Kreis hatte am 30. März mit einer Allgemeinverfügung wegen hoher
Infektionszahlen die erneute Schließung von weiten Bereichen des
Einzelhandels angeordnet. Ausgenommen davon waren unter anderem
Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Gärtnereien und Baumärkte.