«Querdenker»-Versammlungen in Dresden bleiben untersagt

Bautzen/Dresden (dpa) - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am
Freitagabend das Verbot der «Querdenker»-Versammlungen am Samstag in
Dresden bestätigt. Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren
für Beteiligte und Passanten aus, erklärte eine Sprecherin.
Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen
und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht
absehbares Risiko. Der Senat rechne zudem damit, dass mildere Mittel,
wie etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, nicht wirksam seien.
Dies habe die Erfahrung mit vergangenen Demonstrationen gezeigt. Es
sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem
Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts
und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen. Der Beschluss des
Oberverwaltungsgerichtes sei unanfechtbar.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Dresden am Donnerstagabend das von
der Stadt Dresden verhängte Verbot bestätigt. Auch sämtliche
geplanten Ersatzveranstaltungen bleiben demnach untersagt. Zudem hat
die Stadt Dresden auch eine Kundgebung der AfD mit rund 500
angemeldeten Teilnehmern untersagt. Trotz der Verbote rüstet sich die
Dresdner Polizei für einen Großeinsatz am Samstag.