Bouffier: Juristische Bedenken gegen Ausgangsbeschränkungen

Berlin (dpa) - Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hält die im
Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz geplanten
Ausgangsbeschränkungen für rechtlich problematisch. «Bereits jetzt
gibt es große juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre, wie sie
in dem Gesetz formuliert ist», sagte der CDU-Politiker der
«Bild»-Zeitung (Samstag). Bouffier fügte hinzu: «Ich bleibe aber
dabei: Man kann ein Land nicht mit Verordnungen und
Bereitschaftspolizei regieren.» Eine Entmachtung der Länder sieht
Hessens Regierungschef in dem Gesetz aber nicht.

Die Novelle war am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten
worden. Am Mittwoch ist die Beschlussfassung geplant. Der Bundesrat
will sich am Donnerstag damit befassen. Wie Hessen sich in der
Länderkammer positioniere, sei noch nicht festgelegt, sagte Bouffier.
«Wir sind konstruktiv dabei. Wir warten allerdings ab, welche
Änderungen es im Bundestag noch gibt. Ich halte es auch für richtig,
das Gesetz in manchen Bereichen verfassungsfester zu machen. So
sollten beispielsweise Ausgangssperren nur als Ultima Ratio, das
heißt als letztes Mittel verhängt werden.»

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz
formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten
oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu den
Vermittlungsausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für
Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit
von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat.