Ausgangsbeschränkungen in Leipzig bleiben in Kraft

Leipzig (dpa/sn) - Nach Angaben der Stadt Leipzig bleiben die dort
geltenden Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Das Verwaltungsgericht
Leipzig hatte in einem Beschluss Zweifel an deren Rechtmäßigkeit
erkennen lassen. Die am Sonntag auslaufenden Allgemeinverfügungen
werden um drei Wochen bis zum 9. Mai verlängert. An den
Corona-Schutzmaßnahmen ändere sich dadurch nichts. Auch die
Ausgangsbeschränkungen blieben vorerst bestehen, teilte die Stadt
Leipzig am Freitag mit.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte einer Gerichtssprecherin
zufolge am Freitag entschieden, dass die Allgemeinverfügung vom 6.
April in diesem Punkt «voraussichtlich als rechtswidrig einzustufen»
sei. Eine solche Anordnung sei nur zulässig, wenn mit allen anderen
getroffenen Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus nicht
wirksam eingedämmt werden könne. Dies sahen die Richter in dem
Eilverfahren nicht erfüllt. Die Entscheidung wirkt sich den Angaben
nach nur für die Antragstellerin aus, ansonsten bleibt es vorerst bei
den Ausgangsbeschränkungen.

Wie die Stadt Leipzig mitteilte, bleibe die Ausgangsbeschränkung
bestehen, weil sie auch unabhängig von einer städtischen
Allgemeinverfügung verbindlich für ganz Sachsen in der
Coronaschutzverordnung des Freistaats geregelt sei. Die Sachlage
könne sich ändern, falls das Oberverwaltungsgericht Bautzen bei einer
Überprüfung der sächsischen Verordnung zum selben Ergebnis kommen
würde wie das Verwaltungsgericht, hieß es weiter.