VGH lehnt Antrag von Mittelstufen-Schülern auf Wechselunterricht ab

Kassel (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in
Kassel hat den Eilantrag zweier Schüler auf Wechselunterricht in der
Mittelstufe als unzulässig abgelehnt. Der 7. Senat kippte mit seiner
als unanfechtbar eingestuften Entscheidung vom Freitag (Az. 7 B
753/21) einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts
Wiesbaden vom 26. März (Az. 6 L 368/21.WI). Geklagt hatten Schüler
der 8. und 10. Klasse einer Wiesbadener Schule.

Sie wollten erreichen, dass sie statt im Distanzunterricht zu lernen
vorläufig wieder im Rahmen von Wechselunterricht zur Schule gehen
können, bis das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet hat, das die
Mittelstufe berücksichtigt.

Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Antrag der
Schüler «erkennbar darauf gerichtet» sei, die geltende
Corona-Verordnung des Landes außer Kraft zu setzen. Hierfür müsse
jedoch ein Normenkontroll-Eilverfahren vor dem VGH angestrengt
werden. Der VGH ist bei Verfahren zur Überprüfung von Rechtsnormen
wie einer Verordnung des Landes direkt zuständig.

Der VGH hatte bereits am 19. März entschieden, dass die in Hessen
geltende Regelung für Distanzunterricht ab der 7. Klasse mit Ausnahme
der Abschlussklassen Bestand hat (Az. 8 B 309/21.N). Daran hält
Hessen zum Schulbeginn nach den Osterferien an diesem Montag (19.4.)
fest. Für die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleibt es
grundsätzlich bei Wechselunterricht, für Abschlussklassen beim
Präsenzunterricht.