Gericht: Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Schulen rechtens

Greifswald (dpa/mv) - Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat
Anträge von Schülern gegen die Tragepflicht von
Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen oder auf schulischen Anlagen als
unbegründet abgelehnt. Selbst wenn mit dieser Verpflichtung in die
Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit, Freiheit der Person
oder körperlichen Unversehrtheit eingriffen werde, sei dieser
Eingriff in Abwägung mit den Grundrechten Dritter gerechtfertigt,
entschied das Gericht am Freitag. Die Regelung diene dem Schutz von
Leben und Gesundheit der von der Covid-19-Erkrankung bedrohten
Bevölkerung, zu dem der Staat verpflichtet sei. Die Beschlüsse seien
unanfechtbar. (Az.: 1 KM 159/21 OVG und 1 KM 199/21 OVG)

Die Schüler seien in ihren Anträgen der Meinung gewesen, dass das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht von den Regelungen des
Infektionsschutzgesetzes erfasst sei. Studien hätten nach Meinung der
Antragsteller zudem ergeben, dass das Tragen von Masken für Kinder
gesundheitsgefährdend sei.