OVG: Quarantäne nach Rückreise aus Südafrika rechtens

Münster (dpa/lnw) - Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten wie
Südafrika haben weiterhin eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Das
hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am
Freitag entschieden. Damit lehnte das Gericht den Antrag eines
Ehepaares aus Netphen im Siegerland gegen die
NRW-Coronaeinreiseverordnung ab. Der Beschluss ist nicht anfechtbar
(Az.: 13 B 531/21.NE).

Als Virusvarianten-Gebiete gelten Staaten oder Regionen außerhalb
Deutschlands, von denen bei der Einreise ein besonders hohes
Infektionsrisiko ausgeht. Nach Festlegung des Robert Koch-Instituts
gilt das auch für Südafrika mit einer dort gefundenen Variante des
Coronavirus. Bei anderen Risikogebieten besteht eine
Quarantänepflicht von zehn Tagen, die durch einen negativen Test auch
beendet werden kann.

Besonders strenge Schutzmaßnahmen durch das Land seien
gerechtfertigt, entschied das OVG. Es sei unstrittig, dass mit der
Einreise aus diesen Gebieten Gefahren für das Infektionsgeschehen
verbunden seien. Durch das Freitesten oder eine verkürzte Quarantäne
bestünden Restrisiken, die das Land zu Recht reduzieren wolle, heißt
es in der Mitteilung.