Künftig Attests für Befreiung von Maskenpflicht erforderlich

Kiel (dpa/lno) - Wer aus medizinischen Gründen an Orten mit
Maskenpflicht keinen Mund-Nase-Schutz tragen will, muss dafür in
Schleswig-Holstein von Montag an ein ärztliches Attest vorlegen. Die
Landesregierung änderte die Corona-Bekämpfungsverordnung am Freitag
entsprechend. Außer Ärzten können auch Psychotherapeuten solche
Bescheinigungen ausstellen.

Bisher waren die Anforderungen, der Maskenpflicht nicht nachkommen zu
müssen, deutlich niedriger. Als Nachweis reichte ein
Schwerbehindertenausweis, Allergikerausweis oder Ähnliches -
«verbunden mit der Glaubhaftmachung der oder des Betroffenen, dass
aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist».

Außerdem beschloss die Regierung einige Konkretisierungen. So muss in
Museen, Bibliotheken und vergleichbaren Einrichtungen innerhalb
geschlossener Räume grundsätzlich eine qualifizierte
Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Studieneignungstests sind auch
als Präsenzveranstaltungen möglich, und bei zulässigen Schwimmkursen

- zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahren - dürfen ab Montag auch
Begleitpersonen das Schwimmbad betreten, wenn eine Begleitung
notwendig ist.