Ehefrau ermordet und in Müllcontainer geworfen - Lebenslange Haft Von Isabell Scheuplein, dpa

Weil ein Mann zum Zusammenleben mit seiner neuen Freundin die
Eigentumswohnung seiner Frau haben will, bringt er sie um. Nach einem
Indizienprozess ist nun das Urteil gefallen. Für die Tat finden die
Richter deutliche Worte.

Frankfurt/Main (dpa) - Er hat seine Frau aus Habgier getötet und die
Leiche in einen Müllcontainer geworfen - wegen Mordes ist ein
38-Jähriger in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der
Vorsitzende Richter am Landgericht, Jörn Immerschmitt, sprach in
seiner Urteilsbegründung am Freitag von einer verwerflichen und
verachtenswerten Tat, die sittlich und moralisch auf tiefster Stufe
stehe. Der Angeklagte habe die 43-Jährige Ende Oktober 2019
umgebracht, um in den Besitz ihrer Eigentumswohnung zu kommen. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Immerschmitt sprach von einem «Missverhältnis von Tat und Anlass»,
das sprachlos mache. Der 38-Jährige hatte seine Ehefrau in der
Tatnacht als vermisst gemeldet. Die Leiche steckte er nach
Feststellungen des Gerichts in einen Koffer oder Sack und warf sie in
einen Müllcontainer an seiner Arbeitsstelle.

Es war ein Indizienprozess, denn der Mann schwieg zu den Vorwürfen.
Vor Beginn des Verfahrens hatte er die Tat bei der Polizei
bestritten. Zu seinen Lebensumständen wurde bekannt, dass ihm
finanziell das Wasser bis zum Hals stand. Die Ehefrau jedoch war in
Besitz der Eigentumswohnung, in der das Paar lebte, und hatte auch
eine Ferienwohnung in der Nähe des spanischen Alicante gekauft.

Durch Fleiß und Sparsamkeit sei die bei Kollegen und Bekannten
geschätzte Krankenschwester zu dem Eigentum gekommen, sagte
Immerschmitt. Der Angeklagte dagegen sei ein vorbestrafter Betrüger,
dem kurzfristige Bedürfniserfüllung alles sei: Er habe Monat für
Monat mehr ausgegeben als eingenommen, ging es nicht weiter, habe er
sich von seiner Frau aushelfen lassen.

Nebenbei habe der Mann eine Beziehung begonnen, die neue Freundin war
schon nach zwei Monaten schwanger, schilderte der Richter. Der
38-Jährige will demnach, dass sie sich von ihrem Mann trennt und mit
ihm lebt. Eine eigene Wohnung habe er sich aber nicht leisten können
- und so entsteht der Plan zu dem Verbrechen. Abzulesen in
Internetprotokollen: Er gibt «Tod durch Ersticken» und später
«Erdrosseln mit Schal» in eine Suchmaschine ein. Seiner Freundin habe
er vorgelogen, seine Frau sei bereit zur Trennung und wolle
ausziehen.

Auch das Verhalten nach der Tat habe so gar nicht dem eines Mannes
entsprochen, der seine Frau vermisst. Schon nach wenigen Tagen zieht
die Freundin zu ihm. Und nicht nur das: Der 38-Jährige schenkt ihr
eine Goldkette mit Herz-Anhänger, die seiner Frau gehört und die sie
noch am Tattag getragen hatte. Seiner Freundin erzählt er, er habe
die Kette beim Juwelier gekauft.

Von einem «Lügengebäude, mit dem er sich selbst unter Zugzwang
setzte», hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesprochen, in dem
er lebenslange Haft forderte, ebenso wie die als Nebenkläger vor
Gericht vertretenen Verwandten des Opfers. Der Verteidiger stellte
keinen konkreten Strafantrag, bestritt aber, dass es dem Mann um die
Wohnung ging.

Nach der Vermisstenmeldung sucht die Polizei in Wäldern, an
Bahngleisen, im Fluss, befragt Verwandte und Bekannte. Bei
Vernehmungen verwickelt sich der Mann in Widersprüche. Die Polizei
findet das Handy der Toten in der Wohnung. Mitte November wird der
38-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Seine Freundin kehrt zu
ihrem Mann zurück.

Die Information, dass der Angeklagte an seiner Arbeitsstelle Ende
Oktober persönlich die Leerung des Müllcontainers veranlasst habe,
erweist sich als die entscheidende Spur. Mehr als 22 000 Tonnen
Schlacke, Reste der Müllverbrennung, werden auf einer Mülldeponie
aufwendig durchsiebt und schließlich drei Knochenstücke mit
DNA-Spuren der Gesuchten gefunden.

Der Anwalt der Familie, Ulrich Warncke, sagte am Rande des Prozesses,
mit der Ermordung ihrer Tochter sei das Schlimmste, was Eltern
passieren könne, eingetreten. Sie wüssten nach wie vor nicht, wie
genau sie starb. Es sei beantragt, nun ihre sterblichen Überreste
beerdigen zu können.