Klagewelle gegen Testpflicht an Schulen erreicht OVG

Münster (dpa/lnw) - Im Zusammenhang mit der Testpflicht in Schulen
kämpft das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht mit einer
Klagewelle. Nach Angaben von OVG-Sprecherin Gudrun Dahme gab es bei
keinem anderen Corona-Thema in kurzer Zeit so viele Eingänge von
Bürgern. Anfang der Woche hatte sich eine Schule in freier
Trägerschaft aus dem Kreis Euskirchen an das OVG gewandt. Bis
Mittwoch waren dann neun Klagen von Schülern gegen die Testpflicht in
Münster eingegangen. Bis Freitagmittag (Stand 13.00 Uhr) folgten rund
30 weitere sogenannte Normenkontroll-Eilverfahren. Insgesamt haben
sich jetzt 50 Schüler, die von ihren Eltern vertreten werden, an die
obersten NRW-Verwaltungsrichter gewandt. Zum Teil klagen demnach in
einem Verfahren mehrere Geschwisterkinder.

Als Klagegründe werden die fehlende Ermächtigungsgrundlage im
Infektionsschutzgesetz, Unverhältnismäßigkeit, Datenschutz, die
psychische Belastung für die Schüler und die für Kinder ungeeigneten

Testkits angeführt. Die Klagen kommen von Schülerinnen und Schülern
aus ganz Nordrhein-Westfalen, wobei ein Großteil aus Ostwestfalen
stammt.

«Die Vielzahl der Verfahren ist umso erstaunlicher, als es sich um
Normenkontrollverfahren handelt, bei denen eigentlich ein Verfahren
zur Klärung der Rechtslage reicht», erklärt Gerichtssprecherin Dahme.

«Wenn das OVG entscheiden würde, dass der Schulausschluss bei
fehlendem Testnachweis verfassungswidrig und die Regelung deshalb
vorläufig außer Vollzug zu setzen ist, dann würde das für alle
Schüler in NRW gelten», erklärt die Vorsitzende Richterin auf Anfrage

der Deutschen Presse-Agentur.

Das sei die Besonderheit des Normenkontrollverfahrens und anders als
bei Allgemeinverfügungen, etwa den zurzeit viel diskutierten
Ausgangsbeschränkungen im Märkischen Kreis oder im Kreis
Siegen-Wittgenstein. «Dort wirken die stattgebenden Entscheidungen
des VG Arnsberg nur zugunsten der einzelnen klagenden Bürger.»

Schüler, die keinen negativen Nachweis vorweisen können und einen
Corona-Test verweigern, müssen nach Vorgaben des Landes vom
Unterricht ausgeschlossen werden. Derzeit gibt es in NRW mit
Ausnahmen der Abschlussklassen seit den Osterferien allerdings keinen
Präsenzunterricht. Ab der kommenden Woche gilt ein Wechselmodell aus
Distanz- und Präsenzunterricht.

Das OVG beabsichtigt, in der Woche ab dem 19. April über die Frage zu
entscheiden. Noch liegt aber eine angeforderte Stellungnahme des
Landes nicht in Münster vor. Die Frist dafür lief am Freitag ab.