Bußgelder nach Gruppenwanderung in Mülheim verhängt

Tuttlingen (dpa/lsw) - Für 15 Wanderer hat ihr Ausflug bei Mühlheim
an der Donau nun wegen Verstößen gegen die Coronaverordnung ein
juristisches Nachspiel. Das Landratsamt Tuttlingen verhängte
Bußgelder in Höhe von bis zu 362 Euro pro Person, wie eine Sprecherin
am Freitag einen Bericht der «Stuttgarter Nachrichten» und
«Stuttgarter Zeitung» bestätigte. Die meisten müssten 262 Euro
bezahlen. Das geringste Bußgeld liege bei 150 Euro.

Die Wanderung der Gruppe aus zehn Haushalten Mitte Januar samt
anschließender Einkehr in einer Hütte hatte laut früheren Angaben des

zuständigen Landrats Stefan Bär zu mindestens 25 Corona-Fällen bis
Ende Januar geführt. Positiv getestete Teilnehmer sollen ihre
Quarantäne gebrochen und dann bei der Arbeit weitere Menschen
angesteckt haben. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mühlheim war zeitweise
in die Höhe geschnellt. Der Ausflug hatte bundesweit für Schlagzeilen
und Diskussionen gesorgt.

Noch seien die Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig. Neun Betroffene
hätten Einspruch eingelegt, teilte die Sprecherin weiter mit.
Fristende sei am 26. April. Die Einsprüche gingen dann zum
Amtsgericht.