Ausgangsbeschränkungen bisher in fünf NRW-Kommunen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Bisher gelten in fünf Kommunen in
Nordrhein-Westfalen Ausgangsbeschränkungen zur Vorbeugung gegen
Corona-Infektionen. Wie das Gesundheitsministerium am Freitag in
Düsseldorf mitteilte, sind dies Minden-Lübbecke, Siegen-Wittgenstein,
der Märkische Kreis, Remscheid und Hagen. Für den Oberbergischen
Kreis und für Köln habe das Ministerium Ausgangssperren ab den
kommenden Tagen zugestimmt. Sie gelten künftig nachts.

Wuppertal will ebenfalls die Corona-Notbremse ziehen und ab Montag
eine Ausgangssperre ab 21 Uhr einführen. Am Nachmittag gab das Land
dafür seine Zustimmung, wie die Stadt mitteilte. Für weitere Kreise
und Städte stand die Genehmigung noch aus.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte die nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen für Hagen, den Märkischen Kreis und den Kreis

Siegen-Wittgenstein für unrechtmäßig erklärt. Die Maßnahmen bleib
en
dort aber vorerst in Kraft, weil die Beschlüsse noch nicht
rechtskräftig sind. Die Stadt und die beiden Kreise haben
angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster
einzulegen.

Die Richter hatten in ihrem Beschluss bemängelt, dass die Behörden
nicht gut genug begründet hätten, warum eine Ausgangsbeschränkung
nötig sei, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist gegen landes-
oder bundesweite pauschale Ausgangsbeschränkungen. «Die Hürden für

Ausgangsbeschränkungen sind bei den Gerichten sehr hoch», sagte er am
Freitag im WDR. «Wenn der Bund hingeht und sagt, ab 100 gilt eine
Ausgangssperre, bin ich gespannt, was das Bundesverfassungsgericht
dazu sagt.» Rechtssichere Ausgangssperren zu machen, sei ein
Kunststück.