Verschärfte Corona-Maßnahmen geplant - eine Übersicht

Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung hat mit Vertretern von
Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft über das

weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die Beschlüsse
sollen am Freitag final gefasst werden, einige Details hat
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) aber bereits am
Donnerstagabend genannt.

GRUNDSÄTZLICH

Die Corona-Maßnahmen sollen am kommenden Montag in Kraft treten und
zunächst für vier Wochen befristet sein. Ziel ist es, die landesweite
7-Tage-Inzidenz wieder unter 100 zu senken. Sie liegt derzeit nur
knapp unter 150. Bis auf die Ausgangsbeschränkungen sollen die
Maßnahmen landesweit einheitlich gelten.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Diese sollen wieder verschärft werden. Künftig soll sich ein Haushalt
nur noch mit einem weiteren Menschen treffen dürfen; Kinder bis 14
Jahre werden nicht mitgezählt.

NÄCHTLICHE AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Mittlerweile gelten in weiten Teilen des Bundeslandes bereits
nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr
morgens. Dies gilt etwa für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die
Landkreise Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und der
Mecklenburgischen Seenplatte. Eine solche Regelung kann laut
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) aus juristischen Gründen
nicht landesweit geregelt werden, dies müsse jeder der sechs
Landkreise und der beiden kreisfreien Städte selbst verhängen.

WAS GEÖFFNET HAT

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sollen geöffnet bleiben,

also etwa Lebensmittelgeschäfte und Drogerien, die Post,
Sanitätshäuser, Optiker oder Banken. Zudem dürfen den Plänen zufolg
e
beispielsweise Blumenläden, Buchhandlungen, Friseursalons und Garten-
und Baumärkte landesweit geöffnet bleiben. Außenbereiche von Zoos und

Tierparks sollen Gäste empfangen dürfen.

WAS NICHT GEÖFFNET HAT

Viele Läden sollen wieder schließen, dies betrifft auch viele
körpernahe Dienstleistungen. Fahrschulen haben verschärfte Auflagen.
Sie sollen nur noch Fahrschüler unterrichten dürfen, die die
Fahrerlaubnis für die Ausübung ihres Berufs benötigen. Viele
Freizeitbereiche, etwa Kinos oder Fitnessstudios, bleiben
geschlossen. Zudem dürfen Restaurants und Cafés nicht öffnen und ihre

Ware nur außer Haus verkaufen oder ausliefern.

KITAS

Von Montag an ist landesweit nur noch eine Notbetreuung möglich. Das
hatte das Sozialministerium bereits angekündigt. Anspruch auf die
Notfallbetreuung können demnach etwa Alleinerziehende oder Eltern
haben, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen
Infrastruktur arbeitet. Dazu zählt demnach beispielsweise der
Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei und Feuerwehr oder Schulen.
Eltern müssen den Angaben zufolge erklären, dass eine private
Kinderbetreuung nicht anders gewährleistet werden kann sowie eine
Erklärung des Arbeitgebers vorlegen, dass sie in der kritischen
Infrastruktur tätig sind. Die erforderlichen Formulare würden vom
jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt, hieß es.

SCHULE

Schulen sollen grundsätzlich von kommenden Montag an geschlossen
bleiben, eine Notbetreuung für die Klassen eins bis sechs soll
gewährleistet sein. Abschlussjahrgänge können weiterhin zur Schule
kommen. Kommende Woche Freitag beginnen die Abiturprüfungen.

TOURISMUS

Sämtlicher Tourismus, auch Tagestourismus, ist nach wie vor nicht
erlaubt. Besuche der Kernfamilie, also etwa von Eltern und Kindern,
sollen hingegen weiterhin möglich sein.