Gericht bestätigt Verbote der Stuttgarter «Querdenker»-Proteste

Kurz dürfte Stuttgarts OB Frank Nopper aufgeatmet haben nach der
Entscheidung des Gerichts: Die beiden kommenden Demos gegen die
Corona-Politik bleiben zunächst verboten. Zunächst, denn die
Veranstalter können sich noch wehren.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach den Verboten für die beiden kommenden
Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag hat die Stadt
Stuttgart Rückendeckung des Verwaltungsgerichts erhalten. Die Stadt
und Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hatten unter anderem
argumentiert, angesichts der steigenden Infektionszahlen bedrohten
die Versammlungen Leib und Leben der Demonstranten und weiterer
Menschen. Diese Auffassung teilte die Kammer, wie es hieß. Auflagen
allein reichten zudem wohl nicht aus, um das Risiko zu reduzieren.
«Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der
zu erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden», gab eine
Sprecherin des Verwaltungsgerichts den Tenor der Entscheidung wieder.
Auch gebe es Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die
Veranstalter können dagegen vorgehen und vor den
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ziehen.

Sie hatten nach den Verboten durch die Stadt zunächst Eilanträge
gegen die Entscheidungen gestellt. Nach Angaben des Gerichts hatten
sie eingewandt, von den Versammlungen gehe keine unmittelbare und
erhebliche Gefahr aus. Die Stadt könne sich auch nicht auf die
Sieben-Tage-Inzidenz berufen, da diese kein tauglicher Parameter sei,
um die Gefahren einzuschätzen. Dem hatte das Rathaus widersprochen -
und zeigte sich nun zufrieden. «Schön, dass das Verwaltungsgericht
dieser Auffassung gefolgt ist», sagte ein Sprecher am
Donnerstagabend.

Mit dem Verbot wollten Nopper und seine Verwaltung vor allem Szenen
wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der
«Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz

und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht,
ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte
die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das
Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Das hatte das Sozialministerium anders gesehen: Die Demonstration
hätte nach seiner Einschätzung durchaus verboten werden können, hatte

Minister Manne Lucha (Grüne) im Innenausschuss des Landtags betont
und gesagt: «Auflagen stoßen hier an Ihre Grenzen, ein Verbot der
Versammlung ist damit möglich.»

Auch in den vergangenen Wochen haben sich die Gerichte nicht
eindeutig festgelegt, wann die Gegner der Corona-Politik auf die
Straße gehen können und wann nicht. Für das vergangene Wochenende
hatten zum Beispiel die Städte Heilbronn und Rastatt geplante Demos
mit Verweis auf den Infektionsschutz untersagt. In beiden Fällen
wehrten sich die Veranstalter, in Heilbronn auch mit Erfolg.