Verbote der Stuttgarter «Querdenker»-Proteste bestätigt

Stuttgart (dpa) - Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Verbote
zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik am kommenden Samstag
bestätigt. Die Stadt hatte unter anderem argumentiert, die
Versammlungen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen
Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen. Diese
Auffassung teile die Kammer, wie es hieß. Die Verhängung von Auflagen
sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren. «Es
wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu
erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden», gab eine Sprecherin
des Verwaltungsgerichts den Tenor der Entscheidung wieder. Auch gebe
es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Nach den Verboten durch die Stadt hatten die Veranstalter Eilanträge
gegen die Entscheidungen gestellt. Mit dem Verbot wollte die Stadt
vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer
Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne

Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine
Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten.
Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und
auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Die Veranstalter können gegen die Entscheidung des Gerichts noch
vorgehen und Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg in Mannheim gegeben.