Staatsanwaltschaft für Bewährungsstrafe für Ex-Klinik-Geschäftsfü hrer

Mannheim (dpa/lsw) - Im Prozess um einen Hygieneskandal am Mannheimer
Klinikum hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei
Jahren auf Bewährung für den ehemaligen Geschäftsführer
vorgeschlagen. Die Bewährungszeit für den vor dem Landgericht
Mannheim angeklagten Pensionär soll drei Jahre betragen. Er soll nach
dem Willen der Staatsanwaltschaft überdies eine Geldauflage von
25 000 Euro bezahlen.

Der Verteidiger beantragte am Donnerstag, das Verfahren einzustellen,
da seinem Mandanten nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei und die
fahrlässige Tat verjährt sei. Der Angeklagte hatte sich damit
gerechtfertigt, dass er von den ihm unterstellten Führungskräften
nicht über Missstände informiert worden sei. Das Urteil wird am 26.
April verkündet.

Der Angeklagte muss sich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das
Medizinproduktegesetz verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat er
durch seine Untätigkeit gegenüber Hygieneverstößen zwischen 2007 un
d
dem Ausscheiden 2014 sehr viele Menschen gefährdet. Immerhin würden
an der Klinik jährlich 18 000 Eingriffe vorgenommen. Nach Ansicht der
Anklage hat der Verwaltungswirt bewusst Maßnahmen unterlassen, um zu
verhindern, dass unzureichend sterilisierte OP-Instrumente eingesetzt
wurden. Folge seien Schmutz und Rost an OP-Bestecken gewesen.

Das Mannheimer Universitätsklinikum mit rund 5000 Mitarbeitern ist
nach eigenen Angaben bundesweit das einzige in kommunaler Hand:
Während die Fakultät der Universität Heidelberg und damit dem Land
zugerechnet wird, gehört die Krankenversorgung zur Stadt.