Holter und Hasse streiten um Datenschutzfragen bei Tests an Schulen

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen dem Landesdatenschützer
Lutz Hasse und Bildungsminister Helmut Holter. Nach Einführung der
Selbsttests an Schulen sieht Hasse Probleme mit Schülerdaten. Holter
hingegen verweist auf die Corona-Ausnahmesituation.

Erfurt (dpa/th) - Die Corona-Selbsttests für Kinder und Jugendliche
an Thüringens Schulen haben einen Konflikt zwischen dem
Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse und dem Bildungsministerium
ausgelöst. Nach Hasses Einschätzung sind Einwilligungserklärungen der

Eltern nötig, damit Schülerdaten bei den Tests erhoben und
verarbeitet werden dürfen, wie der Jurist am Donnerstag sagte. Zuvor
hatte die «Thüringische Landeszeitung» darüber berichtet.

Hasse sagte der dpa, das Bildungsministerium habe ausgeblendet, dass
bei der Durchführung der Tests Daten erhoben würden, «und zwar
Gesundheitsdaten und Kinderdaten», betonte Hasse. Dabei gehe es zum
Beispiel um die Erfassung, ob ein Schüler positiv oder negativ
getestet worden sei.

In einem Schreiben an die Schulen wies Hasse auf die
Datenschutzbedenken hin und betonte unter anderem, dass positive
Testergebnisse vertraulich behandelt werden müssten. «Eine
Identifizierbarkeit von positiv getesteten Schülern/innen, bspw.
durch eine offenkundige Separierung dieser Schüler auf dem Schulhof
oder im Klassenraum, sollte vermieden werden», heißt es in dem
Schreiben. Bislang war aber vorgesehen, dass die Tests in den
Klassenräumen gemacht werden.

Hasses Behörde hat inzwischen bereits ausgefertigte
Einwilligungserklärungen an die Schulen geschickt. Seiner
Einschätzung nach müssen die Eltern jeweils zwei Datenschutzformulare
unterzeichnen. In Thüringen müssen die Eltern bislang nicht explizit
zustimmen, dass ihre Kinder an den Schulen getestet werden, sondern
müssen dem ausdrücklich widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen
(Widerspruchslösung). Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung
waren bislang auch nicht vorgesehen.

Das Thüringer Bildungsministerium will am bisherigen Vorgehen
festhalten. «Datenschutz ist ein hohes Gut, das jedoch mit anderen
Rechtsgütern wie etwa dem Gesundheitsschutz und dem Recht auf
schulische Bildung abgewogen werden muss», erklärte ein Sprecher des
Bildungsministeriums und wies darauf hin, dass Hasses Schreiben an
die Schulen nicht mit dem Ministerium abgesprochen war. Dies setze
die Schulleitungen «nicht hinnehmbaren Schwierigkeiten aus». Bis zu
einer Klärung zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und dem
Bildungsministerium bleibt es daher bei der vom Bildungsministerium
verfügten Vorgehensweise in den Schulen, sagte der Sprecher. Dies
werde man den Schulen auch so mitteilen.

Der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands (tlv), Rolf Busch,
kritisierte sowohl das Vorgehen des Ministeriums als auch Hasses
Verhalten. «Beide helfen den Lehrern nicht, sondern stressen sie
zusätzlich», sagte Busch. Zwar sei die Widerspruchslösung angenehm,
weil die Lehrer dadurch keine Einwilligungen der Eltern einholen
müssten, jedoch gebe es rechtliche Bedenken. Zudem kritisierte er die
fehlenden Absprachen zwischen Bildungsministerium und
Landesdatenschützer. «Das schlimmste ist: Mit uns redet keiner, das
ist schrecklich», sagte Busch und forderte, dass jene mit einbezogen
werden sollten, die die Teststrategie umsetzen müssten - also
Schulleitungen und Lehrer.

Der Sprecher des Bildungsministeriums erklärte, die
Widerspruchslösung ziele darauf ab, «dass die freiwilligen
Testangebote möglichst viele Schülerinnen und Schüler erreichen. Die

Möglichkeit, nicht am Testen teilzunehmen, bleibt gewahrt». Man wolle
nun möglichst schnell eine Klärung mit Hasse herbeiführen.