Kurz gültig, aber lange speichern? - Kritik an Test-Speicherpflicht

Neubrandenburg/Schwerin (dpa/mv) - Die Neubrandenburger Industrie-
und Handelskammer (IHK) hat die Speicherfristen für Ergebnisse von
Kunden-Corona-Tests beim Einkaufen oder bei Dienstleistern
kritisiert. Gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Heinz
Müller forderte die Kammer am Donnerstag eine Überarbeitung der
Landes-Corona-Verordnung MV. So müssten Händler, Kosmetiker, Friseure
und andere Unternehmer die Ergebnisse der Corona-Tests vier Wochen
aufbewahren, obwohl die Testergebnisse selbst nur bei einem
Dienstleister und auch nur 24 Stunden anerkannt würden. «Ich kann
nicht nachvollziehen, welchen Zweck die Speicherung in der
Pandemiebekämpfung erfüllen soll», erklärte Müller.

Nach Einführung dieser zusätzlichen Tests ohne entsprechende
kostenlose Testmöglichkeiten für Kunden beklagen viele Händler und
Dienstleister enorme Umsatzeinbußen. IHK-Hauptgeschäftsführer Torsten

Haasch wies darauf hin, dass die Unternehmer sensible
Gesundheitsdaten aufbewahren müssten, was besonders kleinen Firmen
schwerfiele. Haasch bezweifelte zudem einen «infektiologischen
Nutzen» dieser Maßnahme.

Die Neubrandenburger Kammer, die rund 25 000 Unternehmen vertritt,
ist nach eigenen Angaben der einzige Partner der Transferstelle für
IT-Sicherheit im Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern.