Gericht prüft Verbote der Stuttgarter «Querdenker»-Proteste

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Verbote zweier Demonstrationen gegen die
Corona-Politik am Samstag (17. April) haben ein gerichtliches
Nachspiel. Es seien zwei Eilanträge gegen die Entscheidungen der
Stadt eingegangen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts
Stuttgart am Donnerstag. Spätestens am Freitag soll entschieden
werden, möglich ist ein Beschluss aber auch schon im Laufe des
Donnerstags. Zuerst hatten «Stuttgarter Nachrichten» und «Stuttgarter

Zeitung» über die Eilanträge berichtet.

Mit dem Verbot wollte die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag
verhindern, als bei einer Demonstration der «Querdenker»-Bewegung bis
zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand
unterwegs waren. Es waren mehr als 1000 Polizisten im Einsatz. Sie
schritten aber kaum ein. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche
Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die
Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das
Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Die Demos für den 17. April hatten nach Angaben der Stadt eine
Initiative mit dem Namen «Es reicht uns» und die Gruppe «Querdenken
7171» für rund 1500 beziehungsweise 300 Teilnehmer angemeldet. Die
Stadt hatte den Anmeldern die Verbotsbescheide am Montag zugeschickt,
nachdem sie dies bereits am Donnerstag öffentlich bekannt gegeben
hatte. Sie begründete die Bescheide mit der Unzuverlässigkeit der
Anmelder. Die Polizei rechnet auch im Fall einer juristischen
Bestätigung der Verbote mit Demonstranten in der Stadt und bereitet
sich vor.