Kritik an pauschaler Teilnehmerbeschränkung bei Trauerfeiern

Die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des
Infektionsschutzgesetzes hat auch Auswirkungen auf Trauerfeiern. Und
die sind aus Sicht von Bestattern nicht hinnehmbar.

Schweinfurt (dpa/lby) - Bestatter kritisieren eine geplante
Teilnehmerbeschränkung bei Trauerfeiern. «Nach den Erfahrungen der
letzten Monate, mit den unterschiedlichsten Regelungen je Bundesland,
können wir diese pauschale Zahl von 15 Personen, ohne jegliche
Differenzierungsmöglichkeiten und Berücksichtigung der jeweiligen
lokalen Gegebenheiten, nicht nachvollziehen und auch gegenüber den
trauernden Angehörigen nicht verständlich vermitteln», sagte der
Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern, Ralf Michal, in
Schweinfurt.

Die von der Bundesregierung beschlossene Verschärfung des
Infektionsschutzgesetzes beinhalte, dass bei einer Inzidenz von mehr
als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen
maximal 15 Menschen bei einer Bestattung dabei sein dürften. «Das
würde in der Praxis bedeuten, dass manche Familie nicht mal die
eigenen Kinder und Enkel mit zur Trauerfeier nehmen dürften», sagte
Michal, der auch Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher
Bestatter ist. «Auch Geschwister des Verstorbenen wären dann
gegebenenfalls nicht bei der Beerdigung zugegen.»

Angehörige seien nach dem Tod eines geliebten Menschen in einer
Ausnahmesituation, betonte Michal. «Die vorgesehene starke Begrenzung
der Trauergäste und eine damit einhergehende Ausgrenzung von
Angehörigen würde zu massiven Irritationen und großem Unverständnis

führen.» Pro Tag sterben seinen Angaben zufolge 2500 Menschen in
Deutschland. «Im Sinne der an und mit Covid-19 Verstorbenen und deren
Angehörigen sowie aller aktuell täglich stattfindenden Trauerfeiern
muss dieser Umstand berücksichtigt werden.» Der Bestatterverband
fordert darum, die Beschränkung auf 15 Teilnehmer müsse
zurückgenommen werden.