Hamburger AfD klagt gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger AfD hat eine Klage gegen die
nächtliche Ausgangsbeschränkung im Zuge der
Corona-Eindämmungsverordnung angekündigt. Der Eilantrag sei am
Mittwoch vom Landesvorsitzenden Dirk Nockemann und seinen drei
Stellvertretern beim Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte ein
AfD-Sprecher.

Das Gericht bestätigte den Eingang. Es sei einer von insgesamt 15
Eilanträgen, die gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung beim
Verwaltungsgericht anhängig seien, sagte ein Sprecher. Drei Anträge
seien bereits abgelehnt worden. Beim Oberverwaltungsgericht seien
zwei Beschwerden eingegangen.

«Diese Ausgangssperre ist der bislang brutalste Grundrechtseingriff
während der Coronakrise», erklärte Nockemann in einer
Pressemitteilung. Die Einhaltung der AHA-Regeln sei nachvollziehbar.
«Aber mit der Ausgangssperre sind Maß und Mitte in Hamburg komplett
verloren gegangen.»

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte die seit Karfreitag
geltende Ausgangsbeschränkung am Dienstag verteidigt und eine
Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Bundesregelung
angekündigt. «Ich bin überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkung eine

sehr starke Wirkung hat», hatte er betont. Hamburg sei das einzige
Bundesland, dass im Wochenvergleich einen sinkenden Inzidenzwert bei
den Neuinfektionen habe. Am Mittwoch stieg der Wert im
Wochenvergleich allerdings von 134,7 auf 150,0 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner in sieben Tagen.

Tschentscher hatte auch auf die geringe Zahl der Verstöße gegen die
Ausgangsbeschränkung verwiesen. Nachts sei kaum mehr jemand
unterwegs. Es sei entscheidend, die privaten Kontakte zu beschränken.