Schulbeirat lehnt Tests in Schulen ab - Tests in Kitas gefordert

Die Corona-Testpflicht für Schüler in Brandenburg schlägt hohe
Wellen, der Landesschulbeirat setzt Bildungsministerin Ernst erneut
unter Druck. Unterdessen fordern die Wohlfahrtsverbände Tests auch
für Kita-Kinder.

Potsdam (dpa/bb) - Neuer Gegenwind für Bildungsministerin Britta
Ernst (SPD): Der Brandenburger Landesschulbeirat (LSB) hat sich gegen
Testungen in den Schulen ausgesprochen. Der Landesschulbeirat lehne
das Testkonzept für die in Schulen Tätigen ab und erwarte ein Konzept
für die Testung aller an Schulen Beteiligten ausschließlich im
häuslichen Umfeld, heißt es in dem am Dienstagabend veröffentlichten

Schreiben des höchsten Mitwirkungsgremiums in Brandenburg. Die
Wohlfahrtsverbände fordern unterdessen auch flächendeckende
Corona-Tests für Kinder in Kitas.

Der Landesschulbeirat verweist darauf, dass Personal in
Schutzkleidung und eine Anleitung für die Durchführung der Tests in
Schulen erforderlich wären. «Wir gehen davon aus, dass sich keine
Lehrerinnen oder Lehrer dazu bereit erklären, Kinder in der Schule zu
testen», heißt es in dem Schreiben. Zudem weist der Beirat darauf
hin, dass nur zwei Tests pro Woche ohnehin keine ausreichende
Sicherheit böten.

Ab kommendem Montag gilt eine Testpflicht für Schüler zwei Mal pro
Woche vor Betreten der Schule. Die Tests sollen grundsätzlich zu
Hause durchgeführt werden. Ernst hatte aber vergangenen Freitag im
Landtag erklärt, dass Schüler, die den Test vergessen hätten, in
einem separaten Raum in den Schulen getestet werden sollen.

Ministeriumssprecherin Ulrike Grönefeld präzisierte am Mittwoch, dass
dies nur für Ausnahmefälle gelten solle. «Wenn Kinder die
Testbescheinigung der Eltern vergessen haben, wäre es schön, wenn sie
in der Schule getestet werden könnten - weil sie sonst nach Hause
geschickt werden müssten», sagte Grönefeld. «Dafür könnten die

Schulen - genauso wie Masken - auch Tests bereit halten.» Dazu solle
es nochmals ein Gespräch mit dem LSB geben.

Ein Eilantrag eines Schülers gegen die Testpflicht an Brandenburger
Schulen ist vor Gericht erfolglos geblieben. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte es ab, diese
Maßnahme in der aktuellen Eindämmungsverordnung vorläufig außer
Vollzug zu setzen. Zur Begründung für seinen Beschluss hieß es am
Mittwoch vom Gericht, mit Blick auf das gegenwärtige
Pandemiegeschehen in Deutschland spreche alles dafür, dass der Schutz
von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen diesen Eingriff
in die allgemeine Handlungsfreiheit rechtfertige.

Unterdessen forderte die Liga der freien Wohlfahrtspflege, auch für
die Kindertagesbetreuung flächendeckend Tests einzuführen. Die
Infektionszahlen stiegen auch bei Kindern im Kita-Alter spürbar an
und es gebe eine zunehmende Zahl von ernsthaften Covid-Erkrankungen
bei Erzieherinnen sowie vereinzelt bei den Kindern, erklärte die Liga
zur Begründung. Es gebe inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, eine
sachgerechte Anwendung der Tests durch die Eltern zu ermöglichen,
hieß es in der Mitteilung.