Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen vor Gericht erfolglos

Potsdam/Berlin (dpa/bb) - Ein Eilantrag eines Schülers gegen die
Testpflicht an Brandenburger Schulen ist vor Gericht erfolglos
geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte
es ab, die Maßnahme in der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes
vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Die Vorschrift regelt, dass ab kommendem Montag der Zutritt zu
Schulen und damit auch die Teilnahme am Präsenzunterricht nur nach
Vorlage eines negativen Corona-Tests gestattet ist, soweit die
Schulen über eine hinreichende Anzahl an Testmöglichkeiten verfügen.

Der Schüler hatte seinen Antrag damit begründet, dass diese Regelung
im Infektionsschutzgesetz keine hinreichende Grundlage finde.

Zur Begründung für seinen Beschluss hieß es am Mittwoch vom Gericht,

mit Blick auf das gegenwärtige Pandemiegeschehen in Deutschland
spreche alles dafür, dass der Schutz von Leben und Gesundheit einer
Vielzahl von Menschen diesen Eingriff in die allgemeine
Handlungsfreiheit rechtfertige. Die Ungleichbehandlung zwischen
getesteten und nicht getesteten Schülern sei durch einen sachlichen
Grund gerechtfertigt, weil die Verbindung des Präsenzunterrichts mit
der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses zur Eindämmung
der Pandemie beitrage.