Landesregierung gibt Geimpften wieder mehr Freiheiten

Weil die Corona-Impfung auch Übertragungen zu einem überwiegenden
Teil verhindert, werden nun die Maßnahmen für Geimpfte gelockert. Die
Regierung mahnt, mit den zurückgewonnenen Rechten verantwortungsvoll
umzugehen.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit
steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurück zu
geben. Die baden-württembergische Landesregierung plant erste
Erleichterungen für Menschen mit einem vollständigen Impfschutz. Am
kommenden Montag sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Welche Erleichterungen sind geplant?

Die meisten Freiheiten soll es für Pflegeheimbewohner geben. Sobald
90 Prozent der Bewohner einer Einrichtung geimpft sind, soll die
Beschränkung auf zwei Besuche pro Tag aufgehoben werden. Auch Besuche
in Gemeinschaftsräumen sind dann wieder erlaubt. Auf Mindestabstand
und das Tragen einer Schutzmaske soll ebenfalls verzichtet werden
können.

Wer profitiert noch?

Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim
nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig nicht mehr absondern
müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss
nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide
Corona-Impfungen erhalten hat, wenn seit der zweiten Impfung bereits
14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt
nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.

Wie werden die Erleichterungen begründet?

Neueste Daten weisen darauf hin, dass Geimpfte sich nur sehr selten
mit dem Virus anstecken und es dann auch nur in sehr geringem Maße
übertragen. Geimpfte spielten bei der Ausbreitung der Pandemie keine
wesentliche Rolle mehr, heißt es von der Ständigen Impfkommission
(Stiko). Die Landesregierung nimmt diese Einschätzungen zum Anlass,
Erleichterungen umzusetzen, wie eine Sprecherin des
Gesundheitsministeriums mitteilte.

Wie weise ich nach, dass ich über den vollen Impfschutz verfüge?

Dazu muss laut Ministerium der Impfpass oder eine Impfbescheinigung
vorgelegt werden. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe würden
akzeptiert. Eine Erkrankung an Covid-19 müsse über ein
zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei
Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben,
sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege. Die
Ständige Impfkommission empfiehlt eine Corona-Impfung nach einer
Erkrankung frühestens nach sechs bis acht Monaten.

Wie groß ist das Risiko, dass Geimpfte das Virus dennoch übertragen?

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist laut Robert Koch-Institut gering,
aber nicht gleich Null. Wie stark eine Übertragung durch eine Impfung
verhindert wird, könne man derzeit nicht genau beziffern. Bislang
vorliegende Daten wiesen aber darauf hin, dass die Viruslast bei
Infizierten stark reduziert und die Zeit der Übertragung verkürzt
sei. Die Stiko empfiehlt deshalb auch für Geimpfte weiterhin an
Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Hygieneregeln und Abstand halten
festzuhalten.

Ist dem Land das Restrisiko bewusst?

Sie gingen davon aus, dass die Menschen verantwortungsvoll mit ihren
Grundrechten umgingen, teilte die Ministeriumssprecherin mit.
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) betonte zudem den rechtlichen
Zugzwang für das Land. Gerichte hätten zu Recht auf den
entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen.