Presseverlage stemmen sich gegen Gesundheitsportal des Bundes

Berlin (dpa) - Zeitungs- und Zeitschriftenverlage stemmen sich erneut
gegen das vom Bund verantwortete Nationale Gesundheitsportal im
Internet. Die Verleger sehen darin einen «massiven Eingriff in die
freie Presse», wie der Bundesverband Digitalpublisher und
Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) am Mittwoch gemeinsam mitteilten. Am
Nachmittag gab es eine Anhörung von Sachverständigen zu einem
Gesetzentwurf (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz)
im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

In dem Entwurf ist auch die Stärkung des Portals vorgesehen, das
unter anderem Infos zu Krankheiten und Beschwerden anbietet. Die
Informationen stammen zum Beispiel vom Deutschen
Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut oder von
medizinischen Fachgesellschaften.

Die Verbände bewerten das Ganze so: «Dass ein Bundesministerium ein
eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung
über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein presserechtlich fataler
Tabubruch; denn das Nationale Gesundheitsportal ist mit der
Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt zudem einen
politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar.»

Medienhäuser befürchten Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls
Gesundheitsportale anbieten und journalistische Angebote zu
Gesundheitsthemen publizieren. Die Verleger betonten, das staatliche
Portal verzerre den Wettbewerb und gefährde die privaten
Gesundheitsmedien. Die Verleger appellieren, dass die Infos auf dem
Portal eingegrenzt werden und sich etwa auf die Regierungspolitik im
Gesundheitsbereich konzentrieren sollten.

Unlängst hatte es zu dem Portal ein Urteil gegeben. Es ging dabei
aber nicht um das Portal an sich, sondern um eine inzwischen
aufgelöste Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern
Google. Bei Google-Suchanfragen nach Krankheiten oder Beschwerden
wurde das Portal als Ergebnis prominent in einer Infobox angezeigt.
Das Landgericht München sprach ein vorläufiges Verbot gegen die
Zusammenarbeit aus, das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht wertete
die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den
Wettbewerb ein. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte geklagt.