Pflicht zu Testangebot in Betrieben - «Sachsen als Vorreiter»

Dresden/Glashütte (dpa/sn) - Nach der vom Bund angekündigten Pflicht
zum Angebot von Corona-Tests in Unternehmen ändert sich für Sachsens
Firmen nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums nichts. In
Sachsen sind die Arbeitgeber bereits seit Mitte März verpflichtet,
regelmäßig Tests für Mitarbeiter mit Kundenkontakt oder diejenigen,
die im Büro arbeiten, anzubieten. Mittlerweile müssen sich
Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt zweimal
pro Woche testen lassen. «Wir sind bundesweit Vorreiter gewesen», so
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Man habe im Freistaat gute Erfahrung gemacht, die meisten Firmen
hielten sich daran, betonte Köpping. Nach Einschätzung der Industrie-
und Handelskammer (IHK) Dresden haben sich die Tests in Betrieben
nach Startschwierigkeiten gut eingespielt - vor allem seitdem
Selbsttests zugelassen sind.

Corona-Testangebote für Beschäftigte sollen künftig für Unternehmen

in ganz Deutschland verpflichtend sein. Das Bundeskabinett beschloss
am Dienstag eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz. Demnach
müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot
machen, in Ausnahmefällen sind zwei Tests pro Woche vorgesehen. Für
die Kosten müssen die Firmen selbst aufkommen.