Amtsgericht in Bayern befreit Kind von Maskenpflicht an Schule

Weilheim (dpa) - Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hat
ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem
Beschluss ordnete das Gericht am Dienstag an, dass die Schulleitung
dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem
Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes
mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen
Einzelfall (Az. 2 F 192/21).

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde
vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche
Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah
das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften
als gegeben an.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen
die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer
Bildungsministerium hatte daraufhin «gravierende verfahrensrechtliche
Zweifel» an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen
Landtag forderte hingegen die Staatsregierung in München auf, die
Verordnungen zu ändern, weil sich diese «längst als unsinnig und
schädlich erwiesen» hätten.