Testpflicht an Schulen bis Ende der Woche ausgesetzt

Magdeburg (dpa/sa) - An den Schulen in Sachsen-Anhalt gilt bis zum
Ende der Woche keine Pflicht mehr, sich auf eine Corona-Infektion
testen zu lassen. Das teilte das Bildungsministerium am Dienstag in
Magdeburg mit. Die Schulen seien darüber informiert worden.
Hintergrund ist den Angaben zufolge ein Beschluss des
Verwaltungsgerichts Magdeburg (Az.: 7 B 80/21 MD).

Wie die «Magdeburger Volksstimme» (Dienstag) unter Berufung auf einen
Gerichtssprecher berichtete, gaben die Richter dem Eilantrag von
Eltern eines Grundschülers statt. Danach muss die Schule dem Kind
vorerst auch dann Zugang gewähren, wenn es sich einem Schnelltest
verweigert.

Laut Bildungsministerium bleibt die Verpflichtung, solche Schüler
zurückzuweisen, ausgesetzt, bis eine entsprechende Rechtsverordnung
des Landes verkündet wird. In der aktuellen
Corona-Eindämmungsverordnung ist die Testpflicht noch nicht
vorgesehen. Nach Angaben des Ministeriums soll sie aber wie bereits
angekündigt dort aufgenommen werden. Ab der kommenden Woche seien die
Tests dann wieder verpflichtend.

Bis dahin soll die Möglichkeit zum freiwilligen Testen bestehen
bleiben. Alle am Schulleben beteiligten Personen wie Schülerinnen und
Schüler, Lehrkräfte und anderes Personal sind dem Ministerium zufolge
aufgerufen, die Testangebote in den Schulen oder Testalternativen zu
Corona-Schnelltests weiterhin zu nutzen. Die Testpflicht galt ab
Montag. Bis zum vergangenen Freitag hatte das Land dem
Bildungsministerium zufolge bereits rund 540 000 Tests an die Schulen
verschickt.