Amtsgericht in Bayern entscheidet gegen Maskenpflicht an Schule

Weilheim (dpa/lby) - Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim
hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem
Beschluss ordnete das Gericht am Dienstag an, dass die Schulleitung
dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem
Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes
mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen
Einzelfall (Az. 2 F 192/21). Zuvor hatte die Online-Plattform «Tichys
Einblick» berichtet.

Auch das Kultusministerium wies darauf hin, dass es sich um eine
familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe
keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den
Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig
eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden
deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert

gelten.

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde
vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche
Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah
das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften
als gegeben an. Die Richterin bezog sich auch auf Professor Christof
Kuhbandner von der Universität Regensburg. Der Psychologe hatte
bereits in der Vergangenheit auf mögliche negative Nebenwirkungen für
Schüler hingewiesen.

Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind an der
Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden
dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht
die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche
Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die
Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen
die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer
Bildungsministerium hatte daraufhin «gravierende verfahrensrechtliche
Zweifel» an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen
Landtag forderte hingegen die Staatsregierung in München auf, die
Verordnungen zu ändern, weil sich diese «längst als unsinnig und
schädlich erwiesen» hätten.