Kein Schnellverfahren zur Corona-Notbremse

Berlin (dpa) - Die geplante bundesweite Corona-Notbremse soll nicht
im Schnellverfahren beschlossen werden. Im Bundestag wollen die
Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte
Beratungsfristen nicht erteilen, der einen Parlamentsbeschluss noch
in der laufenden Woche ermöglicht hätte. Das erfuhr die Deutsche
Presse-Agentur am Dienstag aus Fraktionskreisen.

Am Morgen hatte das Bundeskabinett die Bundes-Notbremse auf den Weg
gebracht. In allen Kreisen und Städten mit hohen Infektionswerten
soll es Einschränkungen geben. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz
geändert werden. Mediziner, Epidemiologen, aber auch Politiker hatten
in den vergangenen Tagen betont, angesichts der immer weiteren
Ausbreitung des Virus sei hierbei Tempo gefragt.

Wie es in den Parlamentskreisen weiter hieß, wurde in den
Koalitionsfraktionen von Union und SPD ausreichend Beratungszeit als
nötig angesehen. Ansonsten waren demnach vor allem die Fraktionen von
AfD und FDP gegen einen Fristverzicht. Nötig wäre dafür eine
Zwei-Drittel-Mehrheit auch mit Stimmen der Opposition. Nun ist die
erste Beratung im Plenum an diesem Freitag und der
Bundestagsbeschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.

Der Bundesrat würde sich nach Angaben von Sachsen-Anhalts
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), derzeit auch
Bundesratspräsident, «mit großer Wahrscheinlichkeit am
Donnerstagmorgen» nächster Woche mit den Neuerungen befassen, falls
der Bundestag am Mittwoch in dritter Lesung zugestimmt hat.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz
formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten
oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu schon den
Vermittlungssausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für
Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit
von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat - die Stimmenzahl je Land hängt
dabei von der Einwohnerzahl ab. Enthaltungen würden quasi als Stimmen
gegen ein Vermittlungsverfahren gewertet, die Hürde ist also relativ
hoch.

Sollte es zur Einsetzung des Gremiums kommen, würde das den Prozess
mindestens um einige weitere Tage aufhalten. Wenn der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss nicht anruft, gilt das Gesetz damit als
gebilligt. In diesem Fall müsste nur noch der Bundespräsident
unterschreiben, was er auch noch am gleichen Tag tun könnte.