FFP-2-Masken erst ab 14 Jahren Pflicht - Corona-Tests ab 7 Jahren

Berlin (dpa/bb) - Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt in
Berlin künftig ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine
normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag
nach der Senatssitzung mitteilte. Die Verordnung, die die
Corona-Maßnahmen regelt, wird entsprechend angepasst. Änderungen gibt
es in einigen weiteren Details. So müssen die Kunden von Fahrschulen
künftig ein negatives Testergebnis vorlegen. Generell gilt: Überall
da, wo ein negatives Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis
inklusive 6 Jahren ausgenommen. Das war bisher in der Ordnung nicht
geregelt.

Die Verordnung erlaubt Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von
maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher
galt für die Kinder ein Höchstalter von 12 Jahren, künftig sind es 14

Jahre. Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen außerdem
etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem
negativen Test behandelt.

Sie dürfen ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des
Lebensmittelhandels Einkaufen gehen, einen Friseur oder
Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen
soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als Nachweis gilt
der Impfpass. Für Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren und
als genesen gelten, ist eine Regelung wie für Geimpfte nicht geplant.
Die Regeln der neuen Verordnung sollen am Wochenende in Kraft treten.