Landrat scheitert vor Gericht als Privatperson gegen Corona-Maßnahmen

Koblenz (dpa/lrs) - Ein Landrat ist in Rheinland-Pfalz als
Privatperson vor Gericht gegen eigene Corona-Regelungen in seinem
Kreis gescheiert. Der Antrag von Marlon Bröhr (CDU), Landrat im
Rhein-Hunsrück-Kreis, sei abgelehnt worden, teilte das
Verwaltungsgericht Koblenz der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag
mit (Az. 3 L 313/21.KO). Der Verwaltungschef war gesetzlich dazu
verpflichtet, die Regeln zu erlassen, gegen die er nun privat vor
Gericht vorging.

Bröhr hatte als Privatmann in einem Eilverfahren Widerspruch gegen
die nächtliche Ausgangsbeschränkung eingelegt, die er wegen hoher
Corona-Fallzahlen in seinem Kreis verfügt hatte. Dort hatte die
Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze
von 100 überschritten. Rechtsgrundlage für die Ausgangsbeschränkungen

ist die Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Demnach
dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr
außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.

Auch sein Amtskollege Joachim Streit, künftiger
Freie-Wähler-Fraktionschef im Mainzer Landtag und Landrat im
Eifelkreis Bitburg-Prüm, war kürzlich als Privatperson mit einem
Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Kreis

vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert (Az. 6 L 1219/21.TR).