Lahn-Dill-Kreis erlässt teilweise Stallpflicht wegen Geflügelpest

Wetzlar (dpa/lhe) - Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in
Deutschland hat der Lahn-Dill-Kreis eine Stallpflicht für Geflügel in
bestimmten Regionen erlassen. Die Aufstallungspflicht gelte sofort
für Gebiete entlang der Lahn und Dill sowie am Aartalsee, heißt es in
einer Mitteilung, die der Landkreis am Dienstag veröffentlicht hat.
Halter sämtlicher Geflügelsorten, wie etwa Hühner, Fasane oder Enten

und Gänse sind verpflichtet, die Tiere durch eine Aufstallung zu
schützen. «Seen, ihre umlaufenden Gebiete sowie die Gebiete an
fließendem Gewässer zählen zu den Risikoregionen, da hier das
Aufkommen von Wildvögeln besonders hoch ist», heißt es zur
Begründung.

Bei der Aufstallungspflicht handele es sich um «eine reine
Vorsichtsmaßnahme». Auf diese Weise solle aber verhindert werden,
dass die grassierende Geflügelpest durch Wildvögel in den
Lahn-Dill-Kreis eingeschleppt wird.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist
eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung.

Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen.
Für den Menschen gilt sie als ungefährlich. Mit dem Vogelzug steigt
alljährlich das Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest. Auch
in einigen anderen hessischen Landkreisen wurden in den vergangenen
Wochen Vorkehrungen getroffen, um Tierbestände vor der Seuche zu
schützen.