Bayern wird Bundes-Notbremse im Bundesrat nicht blockieren

München/Berlin (dpa/lby) - Trotz des Neins der Freien Wähler in der
bayerischen Staatsregierung zur Corona-Notbremse des Bundes wird der
Freistaat das Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht blockieren. Es
handele sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das bedeute, die
Länder müssten ihm in der Länderkammer nicht zustimmen, sagte
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer
Sitzung des Kabinetts in München. Die Beratung im Bundesrat ist für
den 23. April geplant.

Die CSU hatte bereits wiederholt betont, sie unterstütze die Pläne
des Bundes, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. Damit Bayern
im Bundesrat Einspruch einlegt, müssten sich beide Koalitionäre einig
sein, «ansonsten bleibe die Hand eben unten», sagte Herrmann. Er
betonte aber auch, dass erst in der kommenden Woche im bayerischen
Kabinett abschließend beraten werde.

Die sogenannte Bundes-Notbremse sieht einheitliche Regelungen wie
Ausgangsbeschränkungen für Regionen mit einer Inzidenz von mehr als
100 Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner vor.
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten
Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie
nicht öffnen. Über die genaue Ausgestaltung dürfte aber im Bundestag

noch viel diskutiert werden, bereits kurz nach Bekanntwerden des
Entwurfs wurde hier Kritik laut.

Auch die Freien Wähler kritisieren, dass Bayern durch das Gesetz
Kompetenzen an den Bund verlagere. Kultusminister Michael Piazolo
(Freie Wähler) wies nach dem Kabinett darauf hin, dass das Gesetz
vieles aufgreife, was in Bayern ohnehin schon geregelt sei. In der
Praxis könnten sich aber dennoch Dinge ändern, etwa müssten dann
vermutlich bisherige Möglichkeiten für Termineinkäufe mit Testpflicht

im Handel in den Hotspots wieder zurückgenommen werden.