Berlin verzichtet 2021 auf Sondernutzungsgebühren bei Straßenfesten

Berlin (dpa/bb) - Sofern in diesem Jahr wieder Straßenfeste
stattfinden können, müssen Gewerbebetriebe und Veranstalter in Berlin
keine Sondernutzungsgebühren bezahlen. Das hat der Berliner Senat am
Dienstag auf Vorlage von Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne)
beschlossen. Mit dem Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren soll die
Veranstaltungsbranche unterstützt und der Erhalt von Arbeitsplätzen
gefördert werden.

Mit dem Beschluss erkläre Berlin «ein besonderes öffentliches
Interesse an solchen Veranstaltungen», teilte der Senat mit. Die
Bezirksämter dürfen damit auf eine Erhebung der normalerweise
fälligen Gebühren für die Nutzung von Verkehrsflächen bei
Straßenfesten bis zum Jahresende verzichten. Dies gelte etwa für
Veranstaltungen wie das Konzert «Classic Open Air», die
Silvesterfeier am Brandenburger Tor, für Volksfeste, Kiezfeste oder
Weihnachtsmärkte, hieß es.

Die Interessengemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Schausteller
(IBBS) findet die Entscheidung gut und hat dem Senat dafür gedankt.
Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren sei ein Beitrag zum
Erhalt von Arbeitsplätzen und mindere die wirtschaftliche Not vieler
Schaustellerfamilien ein wenig, teilte der IBBS am Dienstagabend mit.
Der Wegfall der Gebühren erleichtere den Start in eine neue
Volksfestsaison, wenn Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wieder
stattfinden dürften.