Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpfte Menschen

Wer zweimal gegen Corona geimpft ist, stellt im Hinblick auf
Ansteckungen keine große Gefahr mehr für seine Mitmenschen dar. Das
sagt die Wissenschaft. Der Berliner Senat trägt dem nun Rechnung.

Berlin (dpa/bb) - Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen
in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit
einem negativen Test behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am
Dienstag nach der Senatssitzung erfuhr. Betroffene dürfen demzufolge
ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels
Einkaufen gehen, einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder
eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der
Zweitimpfung. Voraussichtlich tritt das Ganze am Sonntag in Kraft .

Zuletzt hatte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne)
öffentlich für deutlich mehr Freiheiten für geimpfte Menschen
plädiert. «Es geht nicht um Privilegien, sondern um die
Freiheitsrechte jedes Einzelnen», sagte sie jüngst in einem Interview
mit dem «Tagesspiegel». Im Senat setzten sich am Dienstag dem
Vernehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an
das Bundesgesundheitsministerium erklärt, «dass Geimpfte bei der
Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle
mehr spielen». Die Einschätzung bezieht sich auf das
Übertragungsrisiko «spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe

der zweiten Impfdosis». Rechtsexperten sind sich schon länger darin
einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der
Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Unabhängig davon verlängerte der Berliner Senat den Lockdown zur
Eindämmung der Corona-Pandemie am Dienstag abermals. Bisher war die
aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung zur
Pandemiebekämpfung bis einschließlich Sonntag (18.4.) befristet.
Nunmehr soll sie bis zu drei Wochen länger greifen.

Damit gelten zum Beispiel Kontaktbeschränkungen fort: Im Freien
dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis
14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur allein
oder zu zweit gestattet - auch hier werden Kinder nicht mitgezählt.
Beim Einkaufen in Geschäften gelten Beschränkungen, Restaurants
bleiben geschlossen, Hotelübernachtungen sind untersagt.

Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzu lange gelten. Denn
das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am
Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland
zu vereinheitlichen und eine bundesweit verbindliche Notbremse für
Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro
100 000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das
derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten
sich die Berlinerinnen und Berliner nicht nur auf die erneute
Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern
auf nächtliche Ausgangssperren. So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der
Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens
im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben.