Bundes-Notbremse: Sport muss sich gedulden - Joggen nur bis 21.00 Uhr

Berlin (dpa) - Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat
auch Auswirkungen auf den Sport. Wenn in einem Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die
7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, soll die Ausübung von Sport nur in
Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein.
Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen
Hausstands ausgeübt werden dürfen.

Durch die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 05.00 Uhr
ist es in dieser Zeit auch verboten, alleine zu joggen. Ausnahmen
gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der
Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader,
aber weiter nur ohne Zuschauer.

Unter Hochdruck war nach dpa-Informationen über die Regelungen der
Bundes-Notbremse verhandelt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss vom
Dienstag soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren
vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Dann
gibt es bundesweit einheitliche Regeln bei entsprechenden
Inzidenzwerten.

Seit Monaten bremst der Lockdown Sportler im Hobby- und
Leistungsbereich. Seit Anfang November durfte nicht mehr gespielt,
nicht einmal mehr trainiert werden. Anfang März hatten dann Bund und
Länder Planungen für Öffnungsschritte vorgelegt, nach denen zunächs
t
kontaktfreier Sport in Kleingruppen unter freiem Himmel wieder
ermöglicht werden konnte. Diese Erwartungen hatten sich durch die
stark steigende Zahl der Neuinfektionen und die wachsende Verbreitung
von ansteckenderen Virusvarianten aber größtenteils zerschlagen.

Der Sport hatte auf Bewegung in der Debatte einer schrittweisen
Öffnung durch einen Offenen Brief der Gesellschaft für
Aerosolforschung an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gehofft. Die GAeF
kritisiert in dem Schreiben vom Sonntag, dass «bis heute wesentliche
Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln
übersetzt» worden sei. «Stattdessen werden eher symbolische Maßnahm
en
wie die Maskenpflicht beim Joggen erlassen, die keinen nennenswerten
Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten lassen», hieß es.
Übertragungen im Freien seien äußerst selten.