Ausgangsbeschränkungen: Weiterer Landrat scheitert vor Gericht

Koblenz (dpa/lrs) - Im Rhein-Hunsrück-Kreis ist Landrat Marlon Bröhr
(CDU) mit einem Widerspruch als Privatperson vor Gericht gegen eine
eigene Corona-Regelung gescheitert. Der Antrag der Privatperson Bröhr
gegen den Landrat Bröhr werde abgelehnt, teilte das
Verwaltungsgericht Koblenz der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag
mit (Az. 3 L 313/21.KO). Auch sein Amtskollege Joachim Streit (Freie
Wähler) war mit einer Klage im Eifelkreis Bitburg-Prüm gescheitert.

Bröhr hatte als Privatmann in einem Eilverfahren Widerspruch gegen
die nächtliche Ausgangsbeschränkung eingelegt, die er wegen hoher
Corona-Fallzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis vorerst bis zum 20. April
verfügt hatte. Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten -
daraufhin wurde Bröhr nach eigener Aussage vom rheinland-pfälzischen
Gesundheitsministerium zu der Ausgangsbeschränkung gezwungen. Demnach
dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr
außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.

Bröhr hält dies nach eigenen Worten für nicht zweckmäßig. Im lä
ndlich
geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis passierten die Ansteckungen tagsüber.

Das Verwaltungsgericht Koblenz sprach in seinem Beschluss trotz der
Ablehnung von Bröhrs Antrag im Eilverfahren auch von «komplexen Sach-
und Rechtsfragen», die erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt
werden könnten. Bröhr könnte binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen.


Joachim Streit, künftiger Freie-Wähler-Fraktionschef im Mainzer
Landtag, war kürzlich als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen
die nächtliche Ausgangsbeschränkung vor dem Verwaltungsgericht Trier
gescheitert (Az. 6 L 1219/21.TR).

Zwar sollte diese Regelung wegen gesunkener Corona-Inzidenzen am
Dienstag (13. April) wieder außer Kraft treten. Streit teilte aber
unterdessen der dpa mit: «Wir werden Klage in der Hauptsache
erheben.» Mit Blick auf mögliche künftige Ausgangsbeschränkungen ge
he
es um die Klärung der Frage, «war das alles rechtmäßig, was in
Rheinland-Pfalz als Ausgangssperren erlassen wurde, oder liegen hier
massive rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen vor»? Zuvor hatten
andere Medien über Streits Klageankündigung berichtet.