Verhandlungskreise: Bundesweite Corona-Notbremse auf Zielgerade

Berlin (dpa) - Die Beratungen um bundesweit einheitliche
Einschränkungen im Kampf gegen Corona sind nach Gesprächen auch in
der Nacht auf der Zielgeraden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur
am Dienstagmorgen aus Teilnehmerkreisen.

Das Kabinett will am Dienstagmorgen eine Änderung des
Infektionsschutzgesetzes beschließen, die bundesweit einheitliche
Auflagen für Gebiete mit hohen Infektionszahlen festlegt. Sie sollen
greifen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei
aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt, also binnen
einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner kommen.
Zudem soll der Bund mehr Durchgriffsrechte per Verordnung erhalten.

In den vorausgehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern war für
diesen Fall vorgesehen worden, dass der Aufenthalt außerhalb einer
Wohnung von 21.00 bis 5.00 Uhr bis auf Ausnahmen untersagt wird. Die
neuen Regeln sollen möglichst in einem beschleunigten Verfahren dann
vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes sollte dem Kabinett
auch eine geänderte Arbeitsschutzverordnung mit einer Pflicht für
Testangebote in Unternehmen vorgelegt werden. Der Entwurf der
Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen verpflichtend und in der
Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.