24 Millionen Euro für Verdienstausfälle wegen Quarantäne bewilligt

Wer in der Corona-Pandemie in Quarantäne geschickt wird und kein Geld
verdienen kann, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Einige Millionen
wurden dafür schon bewilligt. Warum es noch nicht deutlich mehr ist,
liegt aus Sicht der Arbeitgeber auf der Hand.

Stuttgart (dpa/lsw) - Zum Ausgleich von Verdienstausfällen wegen
Corona-Quarantäne sind in Baden-Württemberg bisher gut 24 Millionen
Euro an Entschädigung bewilligt worden. Nach Zahlen des
Sozialministeriums haben Arbeitgeber bis zur vergangenen Woche rund
98 600 Anträge gestellt. Davon wurden bisher gut 25 600 und damit
etwa ein Viertel bewilligt. Die genaue Summe der Entschädigungen
beläuft sich auf 24,1 Millionen Euro. Hinzu kommen laut Ministerium
noch etwa 3,8 Millionen Euro, die als Ausfall-Entschädigung für
Selbstständige oder für Eltern wegen Schul- oder Kitaschließungen
bewilligt wurden. Etwas mehr als die Hälfte der Gesamtsumme entfällt
auf dieses Jahr, der Rest auf das Vorjahr.

Das Infektionsschutzgesetz sieht einen Entschädigungsanspruch vor,
wenn Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein
Tätigkeitsverbot auferlegt wird oder wenn die Schule oder
Betreuungseinrichtung ihrer Kinder geschlossen wird. Der Arbeitgeber
zahlt die Entschädigung für bis zu sechs Wochen an betroffene
Beschäftigte und holt sich das Geld dann vom Staat zurück.

Gemessen an dem, was für Entschädigungen bereitsteht, fällt die
bisher bewilligte Summe eher klein aus. Im Haushalt 2021 sind laut
Ministerium 238,8 Millionen Euro eingeplant, von denen noch 223,9
Millionen Euro übrig sind. Grundsätzlich seien fristgerecht
eingereichte Anträge, die begründet seien, auch auszuzahlen, hieß es.

Nicht alle Fälle, für die Anträge gestellt würden, könnten aber
tatsächlich nach dem Infektionsschutzgesetz entschädigt werden.

Der Arbeitgeberverband Unternehmer BW geht davon aus, dass manch
Unternehmen lieber noch gar keinen Antrag gestellt hat - in der
Hoffnung, das Verfahren könnte vielleicht einfacher werden. Bisher
laufe es bei dem Thema alles andere als reibungslos, sagte ein
Sprecher und berief sich auf Rückmeldungen von Unternehmen. Das
Verfahren sei kompliziert, umständlich und koste viel Zeit, weder das
Gesetz selbst noch die damit verknüpften Prozesse seien für eine
Pandemie dieses Ausmaßes ausgelegt.

Zwar könne ein Antrag online gestellt werden, dafür müssten aber
jeweils mehrere Seiten ausgefüllt werden. Eine technische
Schnittstelle zu den Personalsystemen der Firmen gebe es nicht, zudem
dauere die Bearbeitung der Anträge teilweise sehr lange - mit Folgen
unter Umständen für Abrechnungen und Bilanzen, die rückwirkend nicht

oder nur schwer geändert werden könnten. Dazu werde die gesamte
Bürokratie auf die Firmen abgewälzt. Diese müssten die Entschädigun
g
erst selbst berechnen, dann das Geld vorschießen und es sich dann
zurückholen. «Alle sind zwar bemüht - aber es läuft nicht», hie
ß es.