Stau bei Anträgen auf Verdienstausfall wegen angeordneter Quarantäne

Nicht nur bei der Auszahlung von Corona-Hilfen müssen betroffene
Unternehmer in Brandenburg oft lange warten. Auch bei der
Entschädigung für Verdienstausfälle bei angeordneter Quarantäne gib
t
es einen Bearbeitungsstau.

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg stauen sich beim zuständigen
Landesamt die Anträge von Arbeitgebern auf Erstattung von
Verdienstausfällen für Mitarbeiter, die wegen Corona-Fällen in
behördlich angeordnete Quarantäne mussten. Bis zum 1. April seien
beim Landesamt Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
34 754 Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
gestellt worden, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage mit.

Allerdings sei erst über 3669 Anträge entschieden worden, in knapp
1500 Fällen positiv und bei knapp 2200 Anträgen abschlägig,
berichtete das Ministerium. Ausgezahlt wurden nach Angaben des
Ministeriums im vergangenen Jahr rund 416 000 Euro und in diesem Jahr
bislang knapp eine Million Euro.

Nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes haben Arbeitgeber
Anspruch auf Ersatzleistungen, wenn Beschäftigte aufgrund einer
verordneten Quarantäne ihre Arbeit nicht mehr leisten können. Die
Arbeitgeber müssen allerdings in Vorleistung gehen.

Die Bearbeitung der Anträge sei sehr personal- und zeitaufwendig,
sagte Ministeriumssprecher Dominik Lenz. Sehr viele Anträge würden
immer noch in Papierform eingereicht, obwohl seit vergangenem Sommer
ein elektronisches Verfahren zur Verfügung stehe. In vielen Fällen
seien die Anträge auch unvollständig und erforderten Nachfragen,
erklärte Lenz. Es gehe jeweils um Einzelfallentscheidungen, ein
pauschaliertes Verfahren sei nach dem Infektionsschutzgesetz nicht
vorgesehen.

Das Ministerium habe aber das Landesamt angewiesen, die Bearbeitung
der Anträge zu beschleunigen, berichtete Lenz. Dort seien inzwischen
elf Mitarbeiter ausschließlich damit befasst und das Team solle noch
weiter gestärkt werden.