Hessen führt Corona-Testpflicht für Schulen ein

Nach den Osterferien soll es erst erstmal keine weiteren Öffnungen an
Hessens Schulen geben. Die Corona-Pandemie lasse dies derzeit nicht
zu, erklärte Kultusminister Lorz. Für die Teilnahme am
Präsenzunterricht soll es eine neue Hürde geben.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will eine Corona-Testpflicht für die
Schulen im Land einführen. Das kündigten Ministerpräsident Volker
Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (beide CDU) am Montag in
Wiesbaden nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts an. Die Regelung
soll nach den Osterferien ab nächster Woche (19. April) gelten. Die
Testverpflichtung zweimal pro Woche für Lehrer und Schüler sei
derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb, betonte Lorz.

Für den Testnachweis könne zwischen zwei Varianten gewählt werden:
Dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls
kostenfreien Selbsttest, der den Schulen vom Land zur Verfügung
gestellt werde. Akzeptiert werden nach Angaben von Lorz auch
Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen
Schultages nicht älter als 72 Stunden sind.

Alle Schüler, die keinen Test vorweisen können oder diesen nicht in
der Schule machen, müssen zu Hause im Distanzunterricht lernen,
erklärte der Kultusministers. Schüler können durch ihre Eltern
schriftlich von der Teilnahme am Unterricht an der Schule abgemeldet
werden. Volljährige Schüler könnten diesen Schritt auch selber
machen.

Weitere Öffnungen an den Schulen könne es zunächst nicht geben, sagte

Lorz mit Blick auf die Infektionszahlen. Für die Schüler der
Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleibe es nach den Osterferien grundsätzlich
bei Wechselunterricht. Die Jahrgänge ab Klasse 7 werden wie schon vor
den Ferien im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im
Präsenzunterricht bleiben. Die Corona-Zahlen seien weiter zu hoch.
Deshalb sei nun nicht die Zeit für Lockerungen, erklärten beide
Politiker.

Die Abiturprüfungen sollen wie geplant ab dem 21. April an Hessens
Schulen geschrieben werden, kündigte Lorz an. Alle Prüflinge
erhielten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen
Selbsttests. Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an

der Prüfung teilnehmen. Sie müssten dann jedoch eine medizinische
Maske tragen.

Auch in den Kitas werde es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für

die Erzieherinnen geben. Die kleinen Kinder sollen aber von Testungen
weiter ausgenommen werden, erklärte der Ministerpräsident. Es werde
kein sogenanntes Betretungsverbot für die Kitas geben. Er appelliere
jedoch an die Eltern, ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen,
sagte Bouffier.

Das Corona-Kabinett passte wegen der aktuell Corona-Lage zudem das
Eskalationskonzept in Hessen nochmals an. Demnach sei es bereits ab
einer Inzidenz von 100 möglich, weitere Maßnahmen wie eine
Ausgangsbeschränkung als «Ultima Ratio» vorzunehmen, erklärte der
Regierungschef. Die neuen hessischen Verordnungen sollen vom 19.
April bis 9. Mai gelten.