Weitere übergreifende Initiative für Neuregelung zur Sterbehilfe

Berlin (dpa) - Für die Neuregelung der Sterbehilfe gibt es eine
weitere fraktionsübergreifende Initiative. Eine Gruppe von
Bundestagsabgeordneten hat dazu am Montag Eckpunkte vorgelegt und
lädt andere interessierte Parlamentarier zu einer Diskussionsrunde
für den 20. April ein. Der Gruppe geht es demnach darum, einerseits
das Recht von Sterbewilligen auf einen freiverantwortlichen Suizid
und das Recht der Inanspruchnahme der Hilfe Dritter zu respektieren.
Andererseits sollen aber besonders gefährdete Gruppen vor inneren und
äußeren Einflüssen auf die Freiheit ihrer Willensentscheidung
geschützt werden. Auch eine andere Abgeordnetengruppe hat bereits
einen fraktionsübergreifenden Antrag vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres ein
seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe
gekippt. Dieses verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes
Sterben, urteilten die Karlsruher Richter damals nach Klagen von
Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses Recht schließe die
Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe
Dritter zurückzugreifen. Das gilt ausdrücklich für jeden, nicht nur
für unheilbar Kranke. Das Urteil stieß die Tür für organisierte
Angebote auf - aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie
Beratungspflichten oder Wartefristen.(Az. 2 BvR 2347/15 u.a.).

Die Gruppe um den Abgeordneten Ansgar Heveling und den früheren
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (beide CDU) will festlegen,
dass die geschäftsmäßige Suizidhilfe grundsätzlich strafbar sein
soll, um die Autonomie der Entscheidung über die Beendigung des
eigenen Lebens vor inneren und äußeren Einwirkungen wirksam zu
schützen. Nur unter sehr speziellen Voraussetzungen soll sie nicht
unrechtmäßig sein. Dies ist notwendig, um die Umsetzung einer
freiverantwortlichen Suizidentscheidung und die Inanspruchnahme der
Hilfe Dritter nicht faktisch unmöglich zu machen.

Um festzustellen, ob ein Suizidentschluss wirklich in freier
Verantwortung getroffen wurde, sollen grundsätzlich mindestens zwei
Untersuchungen mit hinreichendem Abstand durch einen Facharzt oder
eine Fachärztin für Psychiatrie Vorschrift sein. Auch eine Beratung,
die individuelle Hilfeangebote eröffnet, soll es geben. Eine
Suizidhilfe für Minderjährige soll ausgeschlossen sein.

«Dieser Antrag soll Schutzmechanismen enthalten, die Selbstbestimmung
sichern, ohne dabei einer Normalisierung der Hilfe zur Selbsttötung
Vorschub zu leisten», sagte Heveling der Deutschen Presse-Agentur. Es
dürfe weder eine staatliche Infrastruktur zur Suizidförderung noch
ein Gütesiegel für Sterbehilfe-Vereine geben. Die vorgeschlagene
strafrechtliche Lösung lasse eine geschäftsmäßige Suizidassistenz n
ur
unter Einhaltung eines wirksamen Schutzkonzepts zu. «Bei der
Inanspruchnahme von Suizidassistenz muss sichergestellt werden, dass
die suizidwillige Person aus freiem Willen handelt.»