Baden-Württemberg beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte

Stuttgart (dpa/lsw) - Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte
Menschen gelten in Baden-Württemberg künftig Ausnahmen von der
Absonderungspflicht und nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Es
werde eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen
aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Menschen künftig nicht
mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem
Covid-19-Fall hatten. «Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen
Risikogebieten im Ausland», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha
(Grüne) am Montag in Stuttgart.

Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
(RKI). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen
Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung
vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine
Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine
Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn
seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind.
Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die
Änderungen werden laut Lucha diese Woche vorgenommen und sollen am
nächsten Montag (19. April) in Kraft treten.

Weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte ergeben sich laut Lucha für
stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer
Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche
ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die
qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für
Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.