Gericht lehnt Antrag gegen Corona-Tests für Schüler ab

München (dpa/lby) - Bayerische Schüler dürfen weiter nur mit einem
negativen Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag den
Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung vorläufig außer Vollzug

zu setzen.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige

20. Senat laut Mitteilung aus, es gebe aufgrund der Infektions- und
Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit der
Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern

und Lehrkräften Rechnung getragen werden.

Das Gericht stellte aber auch klar, dass die Test-Teilnahme
freiwillig sei. Somit müsse bei fehlendem Einverständnis
sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht
bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit
bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten
auszugehen. Zudem müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur
Tests verwendet würden, die auch für die jeweiligen Altersgruppen
freigegeben seien.