Bildungsministerium will mündliche Verhandlung zur Maskenpflicht

Wegen hoher Corona-Inzidenzwerte sollen an Thüringer Schulen alle
Lehrer sowie Kinder und Jugendliche Masken tragen - auch im
Unterricht. Doch es gibt Widerstand. Gegen ein umstrittenes
Gerichtsurteil will sich das Bildungsministerium nun wehren.

Weimar/Erfurt (dpa) - Das Thüringer Bildungsministerium will sich
juristisch gegen einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Weimar
zur Maskenpflicht an zwei Schulen wehren und eine mündliche
Verhandlung erwirken. «Da der Beschluss des Amtsgerichts ohne
mündliche Verhandlung ergangen ist, wird das TMBJS fristgerecht
außerdem noch einen Antrag auf Durchführung der mündlichen
Verhandlung stellen», sagte eine Sprecherin des Thüringer
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) am Montag der
Deutschen Presse-Agentur.

Das Amtsgericht hatte zuvor beschlossen, dass die «Leitungen und
Lehrer» von zwei Schulen den Kindern und Jugendlichen dort das Tragen
von Corona-Schutzmasken nicht anordnen dürfen. Nach Angaben der
Sprecherin des Amtsgerichts, Inez Gloski, gebe es mehrere weitere
Verfahren «zum gleichen Gegenstand»

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach
die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für
alle Klassenstufen - also auch an Grundschulen - ausgeweitet wurde.
Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an
einer Regelschule juristisch vor - und bekam von einem Richter des
Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im
Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden.

Das Thüringer Bildungsministerium hatte «gravierende
verfahrensrechtliche Zweifel» angemeldet, nachdem der Beschluss
öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen ode
r
Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den
Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht
Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.

Gloski, die selbst auch Richterin am Amtsgericht ist, sagte, erst
nach einer mündlichen Verhandlung, wie sie das Bildungsministerium
nun einfordern will, gebe es eine Beschwerdemöglichkeit gegen den
Beschluss. Über eine solche Beschwerde müsste dann das
Oberlandesgericht in Jena entscheiden.

Thüringer Oppositionsparteien kritisierten das Vorgehen des
Bildungsministeriums in Bezug auf die Maskenpflicht. «Die kurzfristig
verkündete Maskenpflicht während des Unterrichts hat nicht nur für
unnötige Verunsicherung in den Schulen gesorgt. Sie zeigt einmal mehr
die Hilflosigkeit auf, mit der die Landesregierung in der Pandemie
agiert», sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion,
Franziska Baum. Sie forderte erneut den Einsatz von Luftfiltern in
den Schulen. Die CDU-Fraktion sprach von einem «Schulchaos».