Landgericht stellt Verfahren gegen angeklagten Apotheker ein

Flensburg (dpa/lno) - Im Prozess um Handel mit Betäubungsmitteln
gegen einen Arzt und einen Apotheker hat das Flensburger Landgericht
das Verfahren gegen den Pharmazeuten eingestellt. Wie das Gericht am
Montag mitteilte, gab es eine Verständigung mit der
Staatsanwaltschaft, dem Apotheker und dessen Verteidigern. Bedingung
sei gewesen, dass der Apotheker seine Berufung gegen ein Urteil des
Amtsgerichts Husum aus dem Jahr 2015 zurücknimmt, mit dem er zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war.

Nach der erklärten Rücknahme der Berufung ordnete das Landgericht
auch an, vom Apotheker gut 40 000 Euro als sogenannten Wertersatz
einzuziehen. Die Beweisaufnahme in dem Verfahren gegen den
angeklagten Arzt läuft weiter.

Die Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen geg
en
das Betäubungsmittelgesetz gegen den Mediziner und den Apotheker aus
Husum hatte Ende Juli vorigen Jahres begonnen. Der Kassenärztlichen
Vereinigung soll ein Schaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro
entstanden sein. Die Praxis des Arztes befand sich im selben Gebäude
direkt über der Apotheke des Mitangeklagten. In dem Verfahren wurden
über 2500 Fälle zwischen April 2007 und Juni 2011 angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt unter anderem vor, seinen
Patienten die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel
verkauft oder verschrieben zu haben, ohne dass eine entsprechende
medizinische Indikation vorgelegen habe. Zudem soll er
Behandlungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht in der
abgerechneten Form stattfanden. Den Apotheker hatte die
Staatsanwaltschaft angeklagt, weil dieser in knapp 1500 Fällen von
dem Arzt verschriebene Substitutionsmedikamente wie Methadon
abgegeben habe, obwohl er gewusst habe, dass dafür keine medizinische
Notwendigkeit bestanden habe.