Frist für die letzten Maskengutscheine läuft ab

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Gutscheine für Corona-Schutzmasken können
nur noch bis einschließlich Donnerstag eingelöst werden. Mit einer
Verlängerung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der
Landesapothekerverband Baden-Württemberg am Montag mit. Ab Mitte
April dürfen die Apotheken die Berechtigungsscheine nicht mehr
annehmen. «Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und
Bürger, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort
einzureichen», erklärte Verbandspräsident Fritz Becker.

Die Bundesregierung hatte im Dezember die kostenlose Abgabe von
FFP2-Masken für Risikogruppen beschlossen. Seit Januar gibt es dafür
spezielle Coupons von den Krankenkassen. Für die je sechs Masken muss
ein Eigenanteil von insgesamt 2 Euro bezahlt werden. Bezugsberechtigt
waren etwa 34 Millionen Bürger.

FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder
ausgeatmeten Atemluft, sie bieten allerdings keinen 100-prozentigen
Schutz.