Trotz Amtsgerichtsurteil: Maskenpflicht in Thüringer Schulen

Erfurt (dpa) - Nach den Osternferien sind Thüringens Schüler am
Montag mit Schutzmaske in den Unterricht gestartet. Daran ändere auch
ein Urteil des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts,
hatte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt
mitgeteilt. Das Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde,
könnte «rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten»

haben. Es habe damit keine Auswirkungen auf die
Infektionsschutzregeln an Thüringens Schulen insgesamt.

Das Urteil (Az.: 9 F 148/21), das der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, betrifft zwei Kinder einer Familie, die eine staatliche
Grund- und Regelschule in Weimar besuchen. Nach dem Beschluss des
Amtsgerichts wird den «Leitungen und Lehrern» der beiden Schulen, die
die Jungen besuchen, untersagt anzuordnen, «im Unterricht und auf dem
Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere
Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske
oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen».

Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests
sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Offen blieb zunächst,
warum sich ein Amts- und nicht wie sonst üblich ein
Verwaltungsgericht mit einer Klage zu erlassenen Corona-Regeln
beschäftigt hat.

Laut Ministerium erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des
Beschlusses durch das Gericht. Die Überprüfung von
Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung
obliege den Verwaltungsgerichten. Ob die Entscheidung überhaupt
rechtliche Wirkung entfalte, müsse «obergerichtlich überprüft
werden». Diese Überprüfung werde das Bildungsministerium anstrengen.